Anpassung Gebührenverordnung Siedlungsentwässerungsverordnung un …
Der Gemeinderat Rüschlikon hat mit Beschluss vom 12. Juni 2024 entschieden:
- Die «Gebührenverordnung Siedlungsentwässerungsanlagen» (GVO SEVO) wird in «Gebührenreglement Siedlungsentwässerung» (GERE SEVO) umbenannt und die Bestimmungen Art. 11 Ziff. 111, Art. 14, 16, 42 und 43 werden im Sinne der Erwägungen und in Umsetzung der Rechtsprechung angepasst. Die Änderungen werden publiziert.
- Die «Gebührenverordnung Wasserversorgung» (GVO WVO) wird in «Gebührenreglement Wasserversorgung» (GERE WVO) umbenannt und die Bestimmungen Art. 11 Ziff. 111, Art. 12, 14, 52 und 53 werden im Sinne der Erwägungen und in Umsetzung der Rechtsprechung angepasst. Die Änderungen werden publiziert.
Die Änderungen treten am 1. August 2024 in Kraft. Der GR-Beschluss kann auf der Website eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, innert 30 Tagen Rekurs, bzw. innert 5 Tagen Rekurs in Stimmrechtssachen, eingereicht werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
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