Dauernde Verkehrsanordnung Rifertstrasse
Verkehrsanordnungen:
Auf Antrag der Gemeinde Rüschlikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Rüschlikon Rifertstrasse. Mit der baulichen Umgestaltung des Knotens wird den Fahrzeugen bei der Einmündung in die Ghei-/Eggstrasse der Rechtsvortritt entzogen (Signalisation Kein Vortritt).
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 8. April 2024
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
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