Dauernde Verkehrsanordnung Rifertstrasse. Abschnitt Knoten Ghei-/E …
Verkehrsanordnungen:
Auf Antrag der Gemeinde Rüschlikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Rüschlikon Rifertstrasse, Abschnitt Knoten Ghei-/Eggstrasse bis Förliweidweg, bzw. Gemeindegrenze Adliswil. Auf dem vorerwähnten Abschnitt ist der Verkehr mit Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder verboten. Der Zubringerdienst sowie der land- und forstwirtschaftliche Verkehr ist gestattet. Seite Adliswil gilt das gleichen Fahrregime.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 8. April 2024
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
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