Biometrische Identitätskarten ab November 2026

Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip mit dem Gesichtsbild der Karteninhaberin oder des Karteninhabers. Sie kann künftig für Identifikationszwecke im In- und Ausland verwendet werden.
Für Personen, die keine biometrische Identitätskarte benötigen, bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.
Die Identitätskarten werden wie bisher über die Einwohnerdienste der Wohngemeinde beantragt. Für die Ausstellung einer biometrischen Identitätskarte ist jedoch die Erfassung der biometrischen Daten erforderlich. Diese erfolgt in einem dafür vorgesehenen kantonalen Erfassungszentrum.
Weitere Informationen finden Sie hier: Identitätskarte
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