Privater Gestaltungsplan „Im Wisli“ Richterswil, 2. ö …
Der private Gestaltungsplan „Im Wisli“ (Grundstück Kat.Nrn. 3488, 3489, 3490, 3867 und 8028) wird vor seiner Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 des Planungs- und Baugesetzes, PBG).
Der private Gestaltungsplan „Im Wisli“ kann bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während 60 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, eingesehen werden. Die Gestaltungsplanunterlagen sind auch digital auf der Gemeindehomepage (www.richterswil.ch) unter Aktuelles einsehbar.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Die Eingaben sind der Abteilung Planung und Bau bis zum 20. Mai 2025 einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 20. Mai 2025
Kontaktstelle: Gemeinde Richterswil, Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil


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