Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung & …
Mit Beschluss vom 15. Januar 2024 genehmigte der Gemeinderat den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Stefan Schorno und Christof Härri, patentierte Ingenieur-Geometer in der Geoinfra Ingenieure AG, Richterswil.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, eingesehen werden.
Planung und Bau Richterswil
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