Verfahrenseinstellung nach polizeilichem Schusswaffengebrauch
Verfahrenseinstellung nach polizeilichem Schusswaffengebrauch

Bei der Verhaftung eines Mannes, der verdächtigt wurde, am 31. März 2022 eine national bekannte Person entführt zu haben, kam es am Abend des 6. April 2022 in Wallisellen zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch.
Nachdem der tatverdächtige Entführer von zwei polizeilichen Einsatzfahrzeugen an der Wegfahrt gehindert wurde, behändigte der Entführer unvermittelt eine Faustfeuerwaffe und schoss auf seine neben ihm im Fahrzeug sitzende Freundin.
Gemäss den staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsergebnissen erforderte die angetroffene Gefährdungssituation eine umgehende Reaktion der Polizisten, um die vom Entführer ausgehende grosse Gefahr für Leib und Leben zu neutralisieren. Sie handelten aus Sicht der Staatsanwaltschaft in rechtfertigender Notwehr im Sinne von Art. 15 StGB. Die staatsanwaltschaftliche Untersuchung umfasste nicht nur die eigentliche Schussabgabe und deren Umstände, sondern auch die vorangegangene Einsatzplanung. Auch hier konnten keine Pflichtverletzungen durch die Polizeikräfte festgestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die vier Polizisten im Alter zwischen 34 und 41 Jahren Mitte Dezember 2024 eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.
Im Zusammenhang mit dem Entführungsfall schloss die Staatsanwaltschaft vor rund einem Jahr bereits einen ersten Untersuchungskomplex ab (siehe Medienmitteilung vom 20.12.2023).
Über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus können keine weiteren Informationen bekanntgegeben werden.






