Sozialhilfe: Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung
Sozialhilfe: Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung

Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sehen vor, dass Anpassungen der Renten an die Preis- und Lohnentwicklung in der Schweiz auch in der Sozialhilfe nachvollzogen werden.
Der Kanton Zürich passt entsprechend den Grundbedarf für den Lebensunterhalt an die Teuerung von 2,9 Prozent an. Der Regierungsrat hat dazu auf Antrag der Sicherheitsdirektion die kantonale Verordnung zum Sozialhilfegesetz angepasst. Die Änderung tritt am 1. April 2025 in Kraft. Die Gemeinden erhalten eine Übergangsfrist von drei Monaten.
«Von der aktuellen Situation sind viele Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher stark betroffen; für sie ist der Kanton auch in schwierigen Zeiten da», so Sicherheitsdirektor und Sozialminister Mario Fehr.






