Pflanzenrückschnitt entlang von Strassen und Wegen
Wenn Pflanzen aus Gärten in den öffentlichen Strassenraum hineinragen, können sie die Benutzung von Strassen und Wegen erheblich beeinträchtigen. Besonders Fussgängerinnen und Fussgänger sind davon betroffen. Bei Regenwetter werden sie teilweise gezwungen, das Trottoir zu verlassen und auf die Strasse auszuweichen.
Auch die öffentlichen Dienste wie beispielsweise die Kehrichtabfuhr und die Strassenreinigung werden dadurch behindert. Zudem kann die Sicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen eingeschränkt werden.
Hecken, Bäume und Sträucher müssen gemäss den geltenden Vorschriften so zurückgeschnitten werden, dass die folgenden Mindestabstände eingehalten werden:
- Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen.
- Über Fuss- und Radwegen und Trottoirs: Lichtraum von mindestens 2.65 m Höhe. Seitlich müssen Hecken, Sträucher etc. bis zur Hinterkante des Trottoirs zurückgeschnitten werden.
- Gehweg- und Strassenabschlüsse müssen sichtbar sein und freigehalten werden.
- Über Strassen: freigehaltener Fahrraum von mindestens 4.5 m Höhe.
- Bei Strasseneinmündungen, Kreuzungen, Kurven und Ausfahrten muss das Sichtfeld im Höhenbereich zwischen 0.60 m und 3.00 m über der Fahrbahn frei von Hindernissen sein.
- Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamenschilder dürfen nicht überwachsen sein.
- Die Bedienung der Hydranten muss allseitig gewährleistet sein.
Bitte beachten Sie auch die winterlichen Verhältnisse: Bei Schneelast können Äste weiter nach unten hängen. Es empfiehlt sich deshalb, die Pflanzen entsprechend höher zurückzuschneiden.
Wir bitten alle Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, Hauswartungen sowie Liegenschaftsverwaltungen, folgende Punkte zu beachten:
- Schneiden Sie Pflanzen, die in den öffentlichen Strassen- und Trottoirraum hineinragen oder die vorgeschriebenen Abstände nicht einhalten, rechtzeitig zurück.
- Geben Sie das anfallende Grüngut kostenlos bei den nächsten Grünabfuhren mit.
Falls Sie Ihre Pflanzen bereits zurückgeschnitten haben, danken wir Ihnen herzlich dafür.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihren Beitrag zur Sicherheit aller Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Verkehrsteilnehmenden.
Abteilung Tiefbau und Umwelt







