Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots auf dem Gemeindegebiet
Aufgrund der verbesserten Wetter- und Gefahrenlage wird das von der Gemeinde Oberrieden am 13. Juli 2026 erlassene allgemeine Feuerverbot auf dem übrigen Gemeindegebiet per Freitag, 28. August 2026, aufgehoben.
Die aktuelle Beurteilung durch Fachstellen und Experten sowie die zwischenzeitlich eingetretene Entspannung der Trockenheitssituation zeigen, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des kommunalen Feuerverbots nicht mehr gegeben sind.
Damit sind ausserhalb von Wald und Flächen in Waldesnähe offene Feuer sowie das Grillieren mit Holz und Holzkohle unter Einhaltung der üblichen Vorsichtsmassnahmen wieder zulässig.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen
Das vom Kanton Zürich angeordnete Feuerverbot für den Wald und Flächen in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen. In diesen Gebieten ist das Entfachen von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk nach wie vor verboten.
Die Bevölkerung wird gebeten, auch ausserhalb dieser Gebiete weiterhin sorgfältig mit Feuer und Feuerwerk umzugehen. Trockene Vegetation kann jederzeit zu einer erhöhten Brandgefahr führen.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die Einhaltung der bisherigen Schutzmassnahmen.
Abteilung Bevölkerung und Sicherheit
Quelle: Zum Original-Inhalt






