Behindertengerechte Bushaltestellen: Exklusive Best-Inclusive Umba …
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG SR 151.3 / VböV SR 151.34) verpflichtet die Verantwortlichen dazu, die Zugänge zu Bushaltestellen und Fahrzeugen barrierefrei zu gestalten. Im Rahmen eines Bauprojekts werden deshalb die bestehenden Haltekanten den Anforderungen für Menschen mit Behinderung angepasst. Die amtlichen Bekanntmachungen zur Projektfestsetzung gemäß StrG §15 sowie zur Freigabe der kreditgebundenen Ausgaben stehen ab dem 10. April 2026 im digitalen Amtsblatt zur Einsicht bereit.
Bei Fragen steht die Abteilung Tiefbau und Umwelt zur Verfügung: Manuel Strickler, Ressortvorsteher (manuel.strickler@oberrieden.ch, Tel. 079 437 63 62) sowie Myriam Brack, Abteilungsleiterin (myriam.brack@oberrieden.ch, Tel. 044 722 71 30).
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