Aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 24. März 2026
Genehmigung Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund (AVPöG) / Kontrollorgan für das neue Parkraumregime
Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 der neuen Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund zugestimmt.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 24. März 2026 die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund (AVPöG) genehmigt. Die Ausführungsbestimmungen werden amtlich publiziert.
Das neue Parkraumregime sowie die Ausführungsbestimmungen treten per 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Betriebszeiten werden von bisher 07.00 Uhr auf 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr festgelegt. Mit dieser Anpassung kommt der Gemeinderat dem an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 eingebrachten Antrag entgegen.
Gemäss Art. 12 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund bestimmt der Gemeinderat eine Drittstelle, welche neben dem kommunalen Polizeikorps die Kontrolle der Einhaltung der Parkierungsverordnung durchführen kann.
Es wurden deshalb verschiedene Offerten von Sicherheitsfirmen eingeholt und geprüft. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Securitas AG mit der Durchführung der Parkraumkontrollen beauftragt werden soll.
Hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle Tannenbach
Das Projekt “ hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle Tannenbach“ wurde vom Gemeinderat genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Die amtliche Publikation erfolgt auf ePublikation.ch.
Ortsplanungsrevision – BZO Teilrevision klimaangepasste Siedlungsentwicklung
Die BZO-Teilrevision „klimaangepasste Siedlungsentwicklung“ wurde vom Gemeinderat genehmigt und für die Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026 verabschiedet.
Die amtliche Publikation auf ePublikation.ch erfolgt zusammen mit den Traktanden zur Gemeindeversammlung. Die öffentliche Aktenauflage in der Gemeindekanzlei beginnt ab dem 7. Mai 2026.
Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Oberrieden; Verabschiedung zuhanden der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2025 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026 verabschiedet. Die Eckdaten der Jahresrechnung weisen folgende Werte aus:
Erfolgsrechnung
Gesamtaufwand 47’952’896 Franken
Gesamtertrag 49’735’316 Franken
Ertragsüberschuss 1’782’420 Franken
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen 1’123’394 Franken
Nettoinvestitionen Finanzvermögen: 2’600’000 Franken
Die Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Oberrieden weist einen Ertragsüberschuss von 1’782’420 Franken aus und schliesst somit 1’469’720 Franken besser ab als budgetiert. Auf der Einnahmenseite konnten höhere Steuereinnahmen erzielt werden. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Steuererträge früherer Jahre höher ausfielen als erwartet, da das Kantonale Steueramt Zürich die nachträglichen Veranlagungen im Bereich der Quellensteuer vorantreibt. Zudem lagen auch die Grundstückgewinnsteuern erneut über dem budgetierten Betrag. Die Steuerkraft pro Einwohner sank von 6’205 Franken auf 6’171 Franken.
Gegenüber dem Budget 2025 stiegen die Aufwände insbesondere im Bereich der Bildung und der allgemeinen Verwaltung deutlich an. Dies aufgrund der höheren Aufwände der externen Sonderschulungen sowie externem Personal, welches aufgrund diversen Personalausfällen unterstützend hinzugezogen wurde.
Die Investitionsausgaben im Verwaltungsvermögen fielen mit 2.02 Mio. Franken um 3.37 Mio. Franken tiefer aus als budgetiert. Einige grössere Projekte, wie die Bushaltestellen Wattenbühlweg und Tannenbach wurden wegen personellen Engpässen in die Folgejahre verschoben. Im Verwaltungsvermögen verzeichnete die Gemeinde mit 900’531 Franken einnahmeseitig ein Plus von 290’131 Franken gegenüber dem Budget 2025, weil höhere Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser für vermehrte und grössere Neubauten verrechnet werden konnten.
Sämtliche Vorhaben konnten vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. Das schlägt sich im Selbstfinanzierungsgrad von 294 Prozent (Budget 39 Prozent) nieder und führt dazu, dass die Gemeinde das Nettovermögen weiter erhöhen konnte. Ebenfalls konnten im vergangenen Jahr die bestehenden Darlehen um weitere fünf Millionen Franken reduziert werden.
Dritte Etappe des Erweiterungsneubaus der Schulanlage Pünt in Oberrieden, Ausführungskredit von 10’900’000 Franken inkl. 8,1 % MWST (+/- 10%)
Der Ausführungskredit für die dritte Etappe des Erweiterungsneubaus der Schulanlage Pünt, in der Höhe von 10’9000’000 Franken inkl. 8,1% MWST (+/- 10%) wurde vom Gemeinderat zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt und zuhanden der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 verabschiedet. Die amtliche Publikation auf ePublikation.ch erfolgt mit der Abstimmungsanordnung.
Am Montag, 1. Juni 2026 um 19.00 Uhr sind die Stimmberechtigten in der Aula Langweg zu einer Informationsveranstaltung über diese Vorlage eingeladen.
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