Information über die Publikation der kommunalen Festsetzung und d …
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0209/25 vom 3. November 2025 die BZO-Teilrevision Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) und weitere Revisionspunkte
genehmigt. Darin enthalten ist auch der Verzicht auf Mehrwertabgabe gemäss Beschluss der Stimmberechtigten der Gemeinde Oberrieden an der Gemeindeversammlung vom
5. Juni 2025.
Diese kantonale Genehmigung wurde im Amtsblatt publiziert und die Unterlagen liegen vom 1. bis 31. Dezember 2025 zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, Alte Landstrasse 33 in 8942 Oberrieden, 1. OG, auf (§ 5 Abs. 3 PBG). Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die anschliessende Inkraftsetzung der BZO-Teilrevision mit Beschluss des Gemeinderates erfolgt voraussichtlich im Januar 2026.
Bei Fragen oder für eine Terminvereinbarung ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Abteilungsleiterin Hochbau, Laura Heid an laura.heid@oberrieden.ch oder telefonisch unter 044 722 71 38.
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