Vorübergehende Verkehrsanordnung im Raum Dörflistrasse und Dörn …
Infolge zweier Neubauprojekte «Mehrfamilienhäuser Dörner-Rüti 12-13» sowie „Mehrfamilienhaus Dörflistrasse 1“ wird auf der Dörflistrasse Haus-Nr. 12 bis Haus-Nr. 35 vom 4. August 2025 bis voraussichtlich Ende Dezember 2027 aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Einbahnverkehrsregime mit Fahrtrichtung Horgen eingeführt. Der Schwerverkehr wird über die Butzenbachstrasse geleitet, eine Durchfahrt für diesen über die Dörflistrasse Richtung See ist nicht möglich. Das Einbahnregime für den Schwerverkehr an der Hubstrasse bergwärts, ab Knoten Alte Landstrasse/Hubstrasse, bleibt wird bis Ende Dezember 2027 verlängert.
Die Verkehrsordnung wird am 10. Juli 2025 amtlich publiziert und ist auf http://www.epublikation.ch einsehbar.
Die Zufahrt und der Zugang zu den Liegenschaften für Anwohnende und Zubringerdienst der Dörflistrasse und Dörner-Rüti in diesem Bereich ist jederzeit gewährleistet. Die Fussgängerführung ist vor Ort signalisiert.
Wir bitten um Verständnis für diese wichtigen Bauarbeiten und die dadurch entstehenden Umstände. Bei Fragen zum Verkehrsregime steht Ihnen der Leiter Werkdienste, Albert Vonrüti,
Telefon 044 722 71 72, gerne zur Verfügung.
Abteilung Tiefbau und Umwelt
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