Privater Gestaltungsplan Bahnhofstrasse

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg nahmen im Jahr 2018 einen Gestaltungsplan an, welcher anstelle des Gebäudes an der Bahnhofstrasse 12 ein Verkaufs- und Wohngebäude und eine Neugestaltung der daran anschliessenden Freifläche vorsah. Die Gemeinde schloss im Jahr 2020 mit Coop (Coop Genossenschaft) im Hinblick auf ein künftiges Bauvorhaben einen Baurechtsvertrag ab, welcher den Abbruch des Gebäudes an der Bahnhofstrasse 12 voraussetzte.
Gegen das von der Baukommission im Jahr 2021 bewilligte Bauvorhaben von Coop, welches dieser im Nachgang zum Abschluss des Baurechtsvertrags zur Bewilligung vorlegte, erhob der Zürcher Verein für Heimatschutz (ZVH) Rekurs. Die zuständigen kantonalen Instanzen hoben schliesslich die Baubewilligung auf, mit dem Resultat, dass für einen Entscheid über das Baugesuch von Coop eine vorgängige denkmalpflegerische Schutzabklärung für das Gebäude an der Bahnhofstrasse 12 erforderlich ist.
In der Folge hat der Gemeinderat ein denkmalpflegerisches Fachgutachten zur Prüfung der Schutzwürdigkeit des Gebäudes an der Bahnhofstrasse 12 in Auftrag gegeben. Das Gutachten schätzt die Schutzwürdigkeit aus verschiedenen Gründen als gering bis mittel ein.
Damit liegt der Ball nun für die Frage der Unterschutzstellung beim Gemeinderat: er hat in dieser Situation die anspruchsvolle Aufgabe, eine Interessensabwägung zwischen dem Schutz des Gebäudes und den anderweitigen Interessen vorzunehmen. Für den Entscheid muss der Gemeinderat alle Aspekte einbeziehen.
Dies bedeutet, dass sowohl die seitens Denkmalschutz eingebrachten Punkte, als auch das öffentliche Interesse an einer den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechenden Zentrumsentwicklung und an der Siedlungsverdichtung nach innen gegeneinander abzuwägen sind. Hinzu kommt das zu berücksichtigende private Interesse von Coop, den Neubau im Rahmen des von der Stimmbevölkerung im Jahr 2018 angenommenen und rechtsgültigen Gestaltungsplans zu realisieren.
Angesichts der insgesamt eher geringen Schutzwürdigkeit des Gebäudes, schätzt der Gemeinderat das Interesse an der vom Souverän gewollten Zentrumsentwicklung höher ein als das Denkmalschutzinteresse. Er hat nach eingehender Beratung beschlossen, das Gebäude an der Bahnhofstrasse 12 aus dem Inventar zu entlassen resp. nicht unter Schutz zu stellen. Der Gemeinderat ist mit dem ZVH und Coop in Kontakt, im Bestreben, weitere Verzögerungen zu vermeiden.
GEMEINDERAT KILCHBERG
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