Medienmitteilung; Durchgangszentrum im See-Spital
Die Lage im Asylbereich bleibt weiterhin eine Herausforderung für Bund, Kantone und Gemeinden.
Nachdem im vergangenen Jahr in der Schweiz rund 30’000 Asylgesuche eingegangen waren, wird 2024 allgemein mit einer vergleichbar hohen Zahl neuer Gesuche gerechnet.
Der Kanton Zürich hat gemäss dem bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel 17.9 % der asyl- und schutzsuchenden Personen aufzunehmen. Er baut daher seine Infrastruktur für die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden weiter aus und hat per 1. Juli 2024 die Aufnahmequote der Gemeinden auf 1.6% erhöht.
Der Kanton Zürich hat von der Stiftung See-Spital die leerstehenden Räumlichkeiten im ehemaligen See-Spital in Kilchberg gemietet. Dort wird der Kanton ab Mai 2024 bis Ende 2025 eine kantonale Unterkunft für bis zu 250 Asyl- und Schutzsuchenden betreiben. Für die Betreuung der Personen hat der Kanton die ORS Service AG beauftragt. Geplant ist, dass Anfang 2026 die Sanatorium Kilchberg AG das Gelände als neue Eigentümerin von der Stiftung See-Spital übernimmt und dort einen Neubau für den zukünftigen Betrieb ihrer psychiatrischen Klinik realisiert.
Der Gemeinderat wurde vom Kanton kurzfristig über diese Pläne informiert, jedoch an der Entscheidfindung nicht beteiligt. Die Nutzung des ehemaligen See-Spitals liegt im Ermessen und in der Entscheidkompetenz der Grundeigentümerin. Der Betrieb einer kantonalen Asylunterkunft ist Sache des Kantons. Der Gemeinderat kann den Entscheid des Kantons nachvollziehen. Dieser muss genügend Unterkünfte für die Asyl- und Schutzsuchenden bereitstellen, bevor die Gemeinden diese übernehmen können. Die Räumlichkeiten des ehemaligen See-Spitals eignen sich bezüglich Infrastruktur bestens für die Nutzung als temporäre Unterkunft, es sind nur wenige Anpassungen notwendig. Teure Provisorien oder Neubauten sind nicht notwendig.
In der Zeit, in der der Kanton die temporäre Unterkunft betreibt, werden der Gemeinde keine weiteren Asyl- und Schutzsuchende zugewiesen. Mit der erfolgten Erhöhung der Aufnahmequote auf 1.6% der Einwohnenden hätte Kilchberg eine erhebliche weitere Zahl an Asyl- und Schutzsuchenden aufnehmen und für deren Betreuung und Unterbringung sorgen müssen.
Die Zuständigkeit, den Betrieb des Durchgangszentrums sicherzustellen, liegt beim Kanton bzw. bei der Leitung des Durchgangszentrums (ORS Service AG), und nicht bei der Gemeinde Kilchberg. Die Gemeinde Kilchberg wird jedoch in engem Austausch mit dem Kanton und der ORS AG stehen und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Mit dem Bereich Asyl verfügt die Gemeindeverwaltung Kilchberg über qualifizierte Fachpersonen, die sich mit allen Beteiligten vernetzen und organisieren können.
Im heutigen Zeitpunkt stehen dem Gemeinderat keine weiteren Informationen zur Verfügung. Sobald er weitere oder detailliertere Informationen erhält, wird er diese auf diesem Kanal wieder kommunizieren.
Der Tradition der Schweiz im Bereich Asylwesen verpflichtet, werden wir auch in Kilchberg den Alltag mit den Asyl- und Schutzsuchenden meistern und uns gegenseitig mit Respekt begegnen.
GEMEINDERAT KILCHBERG
7. Februar 2024
Quelle: Zum Original-Inhalt