Medienmitteilung Feuerwehrdepot/ Werkhof
Feuerwehrdepot/Werkhof; Urteil des Baurekursgerichts vom 12. Dezember 2023 zur Schutzverfügung (Baumschutz) der Gemeinde Kilchberg
Das Feuerwehrdepot und der Werkhof an der Alten Landstrasse 166 sind aus baulichen und betrieblichen Gründen dringend zu sanieren und zu erweitern. Der Souverän hat im Jahr 2019 darüber entschieden. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat förmliche Schutzentscheide für betroffene Bäume und Baumgruppen gefällt. Parallel dazu hat der Kanton die Gartenanlage des Schellerguts unter Schutz gestellt. Dagegen ist beim Baurekursgericht ein Rekurs eingegangen, der im Dezember 2023 teilweise gutgeheissen worden ist. Nach eingehender Prüfung der Rechtslage und der Erfolgschancen bei einem Weiterzug akzeptiert der Gemeinderat diesen Entscheid. Aufgrund des desolaten baulichen Zustands der Gebäude und der damit einhergehenden betrieblichen Einschränkungen für die Feuerwehr und den Werkhof, müssen weitere Verzögerungen durch einen jahrelangen Rechtsstreit vermieden werden. Der Gemeinderat prüft nun Lösungswege, um unter den gegebenen Umständen dieses betrieblich notwendige Vorhaben voranzutreiben.
Im Jahr 2019 genehmigten die Kilchbergerinnen und Kilchberger an der Urne einen Kredit von CHF 11.66 Mio. für die Instandsetzung und Erweiterung des Feuerwehrdepots und Werkhofs an der Alten Landstrasse 166. Der darauf eingegangene Rekurs wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Im September 2020 wurde die Baubewilligung erteilt, wogegen wiederum ein Rekurs einging. Im Mai 2021 hob das Baurekursgericht die Baubewilligung auf mit der Begründung, dass ein projektbezogener Schutzentscheid nicht genüge und ein formeller Schutzentscheid bezüglich der betroffenen Bäume und Baumgruppen vorgängig zur Baubewilligung erforderlich sei.
Im September 2021 stellte der Gemeinderat deshalb einen Teil der Bäume im Schellergutpark unter Schutz und entliess andere aus dem Inventar für Natur- und Landschaftsschutzobjekte. Der Mammutbaum und ein Grossteil der Eibengruppe auf dem Parkgelände sollten unter Schutz gestellt werden, ebenso eine Stieleiche nahe dem benachbarten Schulhaus. Ein Teil der Eibengruppe sowie die bereits angeschlagenen Scheinzypressen und eine weitere Stieleiche sollten aus dem Inventar entlassen werden. Gleichzeitig zu den kommunalen Schutzentscheiden hat der Kanton die Gartenanlage des Schellerguts unter Schutz gestellt. Diese Anordnungen hätten aus Sicht des Gemeinderates nicht zu unzumutbaren Nachteilen geführt, weil die Bäume und Baumgruppen, trotz der notwendigen Erweiterung des Feuerwehrdepots, mit vertretbaren Schutzmassnahmen hätten erhalten werden können.
Ein gegen diese Verfügungen des Gemeinderates und der Baudirektion eingereichter Rekurs ist am 12. Dezember 2023 vom Baurekursgericht teilweise – in Bezug auf die Unterschutzstellung des Mammutbaums und der Eibengruppe – gutgeheissen worden. Das Baurekursgericht vertritt die Auffassung, dass im Falle einer Unterschutzstellung keinerlei Beeinträchtigung des Mammutbaums bzw. der Eibengruppe zulässig sei. Dies bedeutet, dass die Erweiterung des Feuerwehrdepots damit verunmöglicht würde.
Der Gemeinderat hat die Rechtslage und die Erfolgschancen bei einem Weiterzug eingehend geprüft und verzichtet auf die Ergreifung eines Rechtsmittels. Aufgrund des desolaten baulichen Zustands der Gebäude und der damit einhergehenden steigenden Unterhaltskosten sowie betrieblichen Einschränkungen für die Feuerwehr und den Werkhof will der Gemeinderat weitere Verzögerungen durch einen jahrelangen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang und schwierigen Rechtsfragen vermeiden.
Um der Feuerwehr und dem Werkhof möglichst bald eine adäquate Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können, werden parallel zu den Bestrebungen, das Projekt wie an der Urnenabstimmung im Jahr 2019 vorgestellt zu realisieren, alternative Lösungswege erarbeitet. Der Projektausschuss wird verschiedene Varianten prüfen und dem Gemeinderat Vorschläge unterbreiten. Substantielle Projektänderungen müssten in der Folge an der Urne genehmigt werden.
GEMEINDERAT KILCHBERG
30. Januar 2024
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