Bauprojekt: Seestrasse 29, 29a, 31a-d, Wädenswil
Angaben zum Projekt
6. Projektänderung zu dem mit BE 234/23 bewilligten Alternativprojekt Ersatzneubauten zwei Wohnhäuser, Umbau und Nutzungsänderungen Wohnen statt Gewerbe, Gewerbe statt Garage, Mehrzweckraum statt Wohnen; Nutzungsänderung Atelier zu Wohnen statt Gewerbe, Dampfkesselhaus und Neubau
Grundstück: WE13905
Kernzone E
Ort der Planauflage
Die Pläne liegen während 20 Tagen ab Publikationsdatum digital unter https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage auf.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids müssen ab 1. Juni 2025 zwingend über diesen Link angefordert werden.
Bauherrschaft
Artisa Developer AG
Rechtliche Hinweise
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 2026-06-25




