Hanf- und CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel: Vorsicht beim Onl …

Aktuell: Verkauf von CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln über Wiederverkäufer
Der Zoll stellte im Laufe des Jahres vermehrt Importe von CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln aus Amerika fest. Diese Produkte werden als «legal» vermarktet, da sie kein THC (Tetrahydrocannabinol; Betäubungsmittel) enthalten. Sie sind jedoch keineswegs legal, da sie neben dem nicht zulässigen CBD auch noch weitere verbotene Zutaten wie Melatonin oder Johanniskraut enthalten. Das Sortiment wird zudem mit nicht zulässigen Heilanpreisungen (gegen Schmerzen, Entzündungen, zur Behandlung von Schlafstörungen oder Übergewicht) angeboten.
Für den Verkauf in der Schweiz werden häufig Privatpersonen als Wiederverkäufer angeworben. Sie machen dann Werbung für die Produkte im Bekanntenkreis oder über Social Media und leiten ihre Kunden für den Einkauf auf eine amerikanische Internetseite weiter. Dafür wird ihnen eine Provision in Aussicht gestellt.
Der Handel und die Werbung für solche CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmittel sind illegal. Wer sich nicht daran hält, muss mit kostenpflichtigen Massnahmen durch die zuständige Lebensmittelkontrollbehörde und einer Strafanzeige rechnen. Dies gilt auch für Privatpersonen, die «nur» Werbung machen und Kunden für den Einkauf auf Onlineshops im Ausland umleiten.
Das Kantonale Labor Zürich hat in diesem Zusammenhang bereits 13 Personen gewarnt und bei zwei Onlineshops ein Abgabe- und Werbeverbot verfügt.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV rät davon ab, Nahrungsergänzungsmittel über solche Quellen zu beziehen.






