Bauprojekt: Hüttenstrasse 8, Horgen
Angaben zum Projekt
Projektänderung 2: Nutzungsänderung Ausstellungsfläche zu Eventlokal beim Neubau Einstellhalle, Vers.-Nr. 1745
Grundstück: Kat.-Nr. HN11452
Gestaltungsplan Hüttenstrasse/Zugerstrasse, Industriezone I 4
Ort der Planauflage
Gemeinde Horgen – Hochbau
Bahnhofstrasse 10, Postfach
8810 Horgen
Bauherrschaft
Günthardt Immobilien AG
Seestrasse
8942 Oberrieden
Rechtliche Hinweise
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 2026-03-05





