Bauprojekt: Zugerstrasse 44 und 46, Heerenrainli 2a-4c, Horgen
Angaben zum Projekt
Renovation Gasthof zum Morgenthal, Umbau Ökonomiegebäude mit Einbau einer Wohnung, Vers.-Nrn. 5041, 5042 (beide unter Denkmalschutz), Neubau 2 Mehrfamilienhäuser mit je 3 Wohnungen, Tiefgarage sowie Neubau 26 Parkplätze
Grundstück: Kat.-Nrn. HL3194, HL3174, HL1533, HL3187
Wohn- und Gewerbezone WG2
Ort der Planauflage
Gemeinde Horgen – Hochbau
Bahnhofstrasse 10, Postfach
8810 Horgen
Bauherrschaft
Atelier 19 Immobilien AG
Wädenswilerstrasse
8824 Schönenberg ZH
Rechtliche Hinweise
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist:





