Beschlüsse der Gemeindeversammlung
Gesamtrevision kommunaler Richtplan Horgen 2025
- Die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans Horgen wird festgesetzt zuhanden der Genehmigung durch den Kanton Zürich.
- Dem Bericht über die Einwendungen gemäss § 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt.
- Der erläuternde Bericht (Teil des Richtplantextes) gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
- Die bestehenden kommunalen Verkehrsrichtpläne von 2007 (Horgen) und 2011 (Hirzel) werden mit der Rechtskraft der Genehmigung aufgehoben.
- Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige aus dem Genehmigungs- oder einem Rechtsmittelverfahren zwingend notwendig werdende Änderungen in eigener Kompetenz zu beschliessen. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekanntzumachen.
Protokoll
Das Protokoll über die Gemeindeversammlung vom 12. und 13. März 2025 liegt ab Mittwoch, 19. März 2025, in der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus (2. OG), zur Einsicht auf und kann auf der Gemeindewebsite eingesehen werden.
Die rechtlich massgebende Publikation entnehmen Sie bitte dem Digitalen Amtsblatt Schweiz.







