Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungs- u …
Die Wahl wird gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) nach dem
Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungs- und Geschäfts-prüfungskommission Horgen für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 Publikation
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