Abstimmungsempfehlungen für den 24.11.2024
Volksabstimmung vom 24. November 2024
Gemeinde | Parole |
Teilrevision Nutzungsplanung Rifertstrasse | JA |
Privater Gestaltungsplan Rifertstrasse | JA |
Bund | |
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen | JA |
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) | JA |
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) | JA |
Änderung des Bundesgesetzes über die Kranken-versicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) | JA |
2x JA zur Rifertstrasse
Am 24. November wird über ein Wohnprojekt an der Rifertstrasse abgestimmt – einerseits über den Privaten Gestaltungsplan, andererseits über die Änderung der Nutzungsplanung. Mit 2x JA für das ausgewogene Wohnprojekt an der Riferstrasse kann nachhaltiger und hochwertiger Wohnraum in Adliswil geschaffen werden. Damit trägt das Projekt zum gebotenen sorgsamen Umgang mit Bauland bei. Die Mehrwertabgaben von 10.38 Mio. Franken, welche die Bauherrin der Stadt Adliswil bezahlt, werden unter anderem für Verbesserungen bei der Betreuungsinfrastruktur Kopfholz, dem Ausbau des Asylwegs und bei der Turnhalle Wilacker eingesetzt. Der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat von Adliswil befürworten das gelungene Projekt.
Hervorzuheben ist die sinnvolle Verdichtung in Anbetracht der Wohnungsknappheit. Die Höhe der max. 6 Stöckigen Gebäude ist angemessen, die Gebäude sind in das Gelände eingepasst. Explizit berücksichtigt wurde die Einordnung in die umliegenden Quartiere Büni, Sihlsana und Rifertstrasse mit deren Gebäudehöhen. in der Nachbarschaft wird das Alterswohnheim mit 8 Stockwerken gebaut.
Die Überbauung sieht rund 235 Wohnungen vor, welche hindernisfrei gestaltet sowie zu einem Teil in Standardgrössen und zu einem anderen Teil als flächenoptimierte Wohnungen (rund 40 %) realisiert werden. Flächenoptimierte Wohnungen zeichnen sich durch effiziente Grundrisse und geringere Zimmergrössen aus. Dies resultiert in tieferen Wohnungsmieten. Zudem wird die Eigentümerschaft die westliche Gebäudegruppe mit drei Wohnbauten (ca. 30 % der Überbauung) im Stockwerkeigentum erstellen.
Der Aussenraum biete eine hohe Aufenthaltsqualität. Die öffentliche Durchwegung und die ökologisch nachhaltige Gestaltung mit einheimischen Pflanzen und mindestens 80 mittel- bis grosskronigen Hochstammbäumen. Mit dem SNBS-zertifizierten Projekt Rifertstrasse kann ein mustergültiges Konzept für nachhaltiges Wohnen realisiert werden. Die Kombination von Wärmepumpen und Photovoltaik ermöglicht eine umweltschonende Wärme- und Energiegewinnung. Begrünte Flachdächer mit Nist- und Futterhügeln sowie standortgerechte Bepflanzung der Umgebung ergeben einen höheren ökologischen Wert im Vergleich zur früheren Nutzung.
Die Fraktionsmitglieder und der Vorstand der Mitte Adliswil empfiehlt einstimmig der Vorlage zuzustimmen (Ja zur Teilrevision Nutzungsplanung Rifertstrasse und Ja zum Privater Gestaltungsplan Rifertstrasse)
Ja zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
Die Schweizer Bevölkerung befindet sich im Wachstum. Damit steigt auch das Mobilitätsbedürfnis. Ein Teil davon wird vom öffentlichen Verkehr abgedeckt, jedoch leisten auch die Strassen einen grossen Beitrag. Aus diesem Grund will man sechs kritische Autobahnabschnitte ausbauen und damit die aktuellen Engpässe beseitigen. Dies hat den Vorteil, dass künftig weniger Ausweichverkehr entsteht und damit die umliegenden Gemeinden entlastet werden. Gerade auch der ÖV (Ortsbusse) wird davon profitieren, da dieser oft in diesen erhöhten Verkehrsaufkommen gefangen ist.
Die Projekte sollen damit für mehr Sicherheit im Strassenverkehr sorgen. Die Kosten aller sechs Projekte werden komplett aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) gedeckt.
Umstritten ist, ob die Ausbauprojekte die Stauproblematik langfristig verbessern werden. Zahlreiche Studien zeigen, dass mehr Verkehr zu mehr Stau führt. Allerdings stammen diese Studien aus verschiedenen Ländern, die komplett andere Mentalitäten gegenüber dem Strassenverkehr und dem ÖV haben.
Die Delegierten der Mitte Kanton Zürich finden die Pro-Argumente überwiegen und empfehlen deshalb Ja zu stimmen.
Ja zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Die Änderung des Mietrechts soll für mehr Transparenz zwischen Untermietern, Mietern und Vermietern sorgen. Dabei sollen die Untermieter vor Missbrauch geschützt werden.
Es ist kein Geheimnis, dass gerade in den grossen Städten die Wohnungen knapp sind und kaum mehr bezahlbar. Viele Leute weichen deshalb auf alternative Wohnformen aus. Gerade WGs sind beispielsweise bei Studenten sehr beliebt. Oftmals handelt es sich dabei um Untermieten. Mit der neuen Regelung sind die Mieter verpflichtet die Untermietkonditionen dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Damit sind die Untermieter vor willkürlichen Mietzinsen geschützt und können sich darauf verlassen, dass der Untermietvertrag in einem gerechtfertigten Verhältnis zum Mietvertrag steht. Die Bereicherung an Untermieten sollte damit massiv erschwert sein.
Die Delegierten der Mitte Kanton Zürich unterstützen diese Vorlage und empfehlen Ja zu stimmen.
Ja zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine kleine Änderung des Wortlauts im OR. Im Falle eines Erwerbs einer Immobilie kann der Besitzer Eigenbedarf anmelden, um selbst darin zu wohnen. Aktuell muss ein «dringender Eigenbedarf» nachgewiesen werden, um dem Mieter zu kündigen. Dieser Begriff dringender Eigenbedarf ist sehr unklar formuliert und führt in der Praxis häufig zu mehrjährigen Schlichtungsverfahren. Neu soll der Eigenbedarf bei «objektiver Betrachtung bedeutend und aktuell» sein. Diese Begriffsanpassung soll dafür sorgen, dass das Erwerben von Eigentum weiterhin attraktiv bleibt und so neuer Wohnraum entsteht.
Die Gegner interpretieren diese Änderung als Schwächung des Kündigungsschutzes. Allerdings ist im Gesetz keine solche Schwächung vorgesehen.
Die Delegierten der Mitte Kanton Zürich empfehlen deshalb Ja zu stimmen.
Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Unser Gesundheitssystem ist voller Fehlanreize, die dazu führen, dass unsere Prämien explodieren. Mit der „Einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen“ (EFAS) soll diese Kostenexplosion gedämpft werden.
Aktuell werden die teureren stationären Behandlungen zu 55% von den Kantonen finanziert und zu 45% von den Krankenkassen. Die billigeren ambulanten Behandlungen werden zu 100% von den Krankenkassen finanziert. Wegen der fehlenden Kostenbeteiligung der Kantone ist die Prämienlast bei ambulanten Behandlungen höher, obwohl diese eigentlich billiger sind. Dies schafft einen Fehlanreiz zugunsten stationärer Behandlungen, obwohl man eigentlich versucht, möglichst viel ambulant zu behandeln.
Mit EFAS wäre die Kostenbeteiligung der Kantone sowohl bei ambulanten als auch bei stationären Behandlungen gleich. Dies würde dafür sorgen, dass mehr Eingriffe ambulant erledigt werden und die Kosten für alle Gesundheitsakteure kleiner werden.
Bereits in der Kostenbremse-Initiative der Mitte war EFAS eine der Möglichkeiten, wie Geld im Gesundheitswesen ohne Leistungseinbussen gespart werden könnte.
Aus diesen Gründen empfehlen die Delegierten der Mitte Kanton Zürich die Vorlage anzunehmen.
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