Abstimmungsempfehlung für den 9. Juni
Wir stimmen am Wochenende vom 9. Juni 2024 über vier Themen auf Bundesebene ab. Unten findet ihr unsere Empfehlungen
Volksabstimmung vom 9. Juni 2024
Bund | |
Kostenbremse-Initiative | Ja |
Prämien-Entlastungs-Initiative | Nein |
Stromversorgungsgesetz | Ja |
Freiheits-Initiative | Nein |
Ja zur Kostenbremse Initiative
Die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren und reissen ein immer grösseres Loch ins Haushaltsbudget der Schweizer Bevölkerung. Sie sind jedoch nur ein Spiegelbild der steigenden Kosten im Gesundheitswesen, deshalb braucht es eine Kostenbremse im Gesundheitswesen. Sie verpflichtet alle Akteure – wie Ärzt:innen, Spitäler, Krankenkassen, Pharmaindustrie und Kantone – sich auf Massnahmen zur Kostensenkung zu einigen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zu den Löhnen zu stark steigen.
Die Kostenbremse-Initiative wurde am 10. März 2020 von der Mitte Schweiz eingereicht. Die Initiative will den Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Krankenversicherern und weiteren Leistungserbringern mit einer Ergänzung des Artikels 117 der Bundesverfassung verpflichten, eine Kostenbremse im Gesundheitswesen einzuführen.
Wie funktioniert die Kostenbremse?
Die Kostenbremse funktioniert wie die bewährte Schuldenbremse des Bundes. Steigen die Gesundheitskosten jährlich 20 Prozent stärker als die Löhne, muss der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gesundheitsakteuren Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen. Zwischen 2010 und 2020 sind die Gesundheitskosten im obligatorischen Bereich durchschnittlich um 3 Prozent pro Jahr gestiegen, während die Löhne sich nur um 0.7 Prozent erhöht haben. Die Kosten sind also 400 Prozent stärker gestiegen als die Löhne und betragen heute im obligatorischen Bereich fast 38 Milliarden Franken pro Jahr.
Was sind die konkreten Massnahmen?
Laut eines Expertenberichts des Bundes könnten bereits heute 20 Prozent der Kosten oder 6 Milliarden Franken eingespart werden, dies beispielsweise mit ambulanten Spitaleingriffen, mit Generika oder dem elektronischen Patientendossier. Mit der Kostenbremse-Initiative müssen endlich alle Akteure ihre Verantwortung für die Kostenentwicklung übernehmen.
Disziplinierende Wirkung ohne Rationierungen oder Leistungsabbau
Das heutige System ist voller Fehlanreize. Denn das Gesundheitswesen ist der einzige staatlich regulierte Markt, wo die Akteure selbst den Preis festlegen und frei bestimmen, wie viele Leistungen sie in Rechnung stellen. Die Volksinitiative fordert weder eine Rationierung noch ein Abbau von Leistungen. Die Initiative will, dass alle Gesundheitsakteure endlich ihre Verantwortung für die Kostenentwicklung übernehmen und der interne Verteilkampf zulasten der Prämienzahlenden aufhört. Es muss heute möglich sein, der Bevölkerung eine gute, bezahlbare und für alle zugängliche medizinische Versorgung zu bieten.
Die Initiative bekämpft nachhaltig die Gesundheitskosten und führt so zu tieferen Prämien, deshalb empfiehlt die Mitte Kanton Zürich die Initiative anzunehmen.
Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative
Die von der SP lancierte Prämien-Entlastungs-Initiative hat ebenfalls das Ziel die Prämienzahler zu entlasten, allerdings wurde ein etwas anderer Ansatz gewählt.
Die Initiative fordert, dass die Krankenkassenprämien nicht höher als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens sein dürfen. Wird dieser Wert überschritten sollen die Mehrkosten via Prämienverbilligung gedeckt werden.
Wie wird die Initiative finanziert?
Der Bund rechnet mit Mehrkosten von etwa 3.5-5 Milliarden jährlich, wenn die Initiative angenommen wird. Davon werden rund zwei Drittel vom Bund finanziert und ein Drittel von den Kantonen. Woher allerdings diese zusätzlichen Milliarden kommen sollen, ist im Initiativetext nicht definiert und wird auch in Gesprächen mit den Initianten rhetorisch gekonnt umschifft. Fest steht jedenfalls der Bundeshaushalt steht schon heute unter einer enormen Belastung und zusätzliche Ausgaben sind mit Einsparungen an anderen Orten oder mit Steuererhöhungen verbunden. Nicht zu vergessen, dass auch die Finanzierung der 13. AHV-Rente noch nicht geklärt ist.
Welche Fragen bleiben noch offen?
Nicht nur die Finanzierung lässt einige Fragen offen, sondern auch die Formulierungen im Initiativetext. Als Masseinheit wird das «verfügbare Einkommen» genannt, was das genau ist und wie es berechnet werden soll, bleibt jedoch unklar. Beispielsweise bei Personen die freiwillige Teilzeit arbeiten, könnte dies Bedeuten es wird anhand desTeilzeitpensums berechnet oder aber es wird in ein Vollzeitpensum umgerechnet.
Ebenso hätten Personen mit tiefem Einkommen aber einem grossen Vermögen genauso Anspruch auf Prämienverbilligung, obwohl sie es gar nicht nötig hätten.
Eine weitere Unschärfe im Initiativetext ist die fehlende Spezifizierung der Krankenkassenprämie, die zur Berechnung verwendet wird.
Alle diese Fragen könnten zu weiteren Mehrkosten für den Steuerzahler führen.
Symptombekämpfung anstatt Ursachen Bekämpfung
Das Ziel die Gesundheitskosten nachhaltig zu senken, wird von der Initiative verfehlt. Die Initiative bewirkt lediglich eine Umverteilung der Kosten, jedoch wird das Problem nicht an der Wurzel bekämpft. Im Gegenteil, sie nimmt den politischen Druck weg und stellt den Akteuren des Gesundheitswesens einen Freifahrtschein aus, auf dem aktuellen Kurs zu bleiben.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Mitte Kanton Zürich, sowie National- und Ständerat die Initiative abzulehnen.
Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Die Vorlage schafft die Grundlagen, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produziert werden kann. So soll die Unabhängigkeit unserer Stromversorgung gestärkt werden. Zudem wird die Wasserkraftreserve obligatorisch, mit dem Ziel, das Risiko von Engpässen zu vermindern. Die Vorlage umfasst Förderinstrumente sowie neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom. Der Ausbau der Produktion von Solarstrom soll vor allem auf Gebäuden erfolgen. In geeigneten Gebieten gibt es für diejenigen Windkraft- und grossen Solarenergieanlagen, die für die Stromversorgung im Winter besonders wichtig sind, erleichterte Planungsbedingungen. Auch 16 im Gesetz genannte Wasserkraftwerke erhalten erleichterte Planungsbedingungen. Diese erhöhen die Aussichten, dass ein Projekt auch bei allfälligen Beschwerden realisiert werden kann. Abstimmungen über neue Energieprojekte bleiben weiterhin möglich.
Die Vorteile im Überblick
Mit der Förderung von erneuerbaren Energien in der Schweiz kann mehr Strom in der Schweiz produziert werden und schafft somit grössere Unabhängigkeit vom Ausland. Der Fokus liegt auf Projekten, die ins besonders auch im Winter Strom liefern und ganzjährliche Unabhängigkeit fördern. Mehr als 80 Prozent dieser Projekte werden auf vorhandener Infrastruktur umgesetzt. Damit kann die Landschaft und Natur vor Grossprojekten geschont werden.
Die erhöhte Stromproduktion im Inland führt gleichzeitig zu einer Stabilisierung des Strompreises. Energieversorgungsunternehmer verpflichten sich dazu bei erhöhtem Strombedarf den Strom möglichst risikoarm zu beschafften, was ebenfalls zur Stabilisierung beiträgt.
Mit der Annahme des Stromgesetztes schafft die Schweiz gute Rahmenbedingungen, um den zunehmenden Energiebedarf zu decken und ist für künftige Energieherausforderungen gewappnet. Aus diesem Grund unterstützt die Mitte Kanton Zürich, sowie National- und Ständerat die Vorlage.
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