Bauprojekt: Obere Chopfholzstrasse 12, ausserhalb Bauzone, Adliswi …
Angaben zum Projekt
Nachträgliches Baugesuch für mehrere Anbauten an Reithalle Vers. Nr. 736 (Baujahr 1957), westseitiger Anbau an Schopf Vers. Nr. 773 (Baujahr 1850, südl. Erweiterung 1957) sowie diverse Aussenanlagen und Anpassungen der Umgebungsgestaltung auf den Grundstücken Kat. Nrn. 7582, 7583, 7585, 4311 und 4312 (alles bereits erstellt).
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Thalwil
Grundstück: 7584
Lw – Landwirtschaftszone
Ort der Planauflage
Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf eAuflageZH (https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/adliswil) digital eingesehen werden. Die Einsichtnahme auf eAuflageZH ist nur während der Auflagefrist möglich. Die Zustellbegehren sind während der Auflagefrist beim entsprechenden Gesuch auf eAuflageZH zu äussern. Die Planeinsicht im Stadthaus Adliswil, Zürichstrasse 10, 8134 Adliswil, wird nicht mehr angeboten.
Bauherrschaft
Rechtliche Hinweise
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine pauschale Gebühr von Fr. 50.– erhoben. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§§ 315, 316 PBG).Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 2026-03-08





