Bauprojekt: Lettenstrasse 69, Adliswil
Angaben zum Projekt
Erneuerung Böschungssicherung mit Winkelelementen (Höhe 2x 1.5 m, Versatz 2 m); Projektergänzung zu Neubau Lammellenpergola als Überdachung Gartensitzplatz
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Thalwil
Grundstück: 8183
W3 – dreigeschossige Wohnzone
Ort der Planauflage
Stadt Adliswil – Bau und Planung
Zürichstrasse 10
8134 Adliswil
Bauherrschaft
Rechtliche Hinweise
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine pauschale Gebühr von Fr. 50.– erhoben. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§§ 315, 316 PBG).Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 2025-10-22






