Stadtratssitzung vom 2. Juli 2024
Teilrevision der Personalverordnung
Aufgrund der Teilrevision des übergeordneten Personalstatuts im Jahr 2023, eines Hinweises der Revisoren sowie der betrieblichen Praxis haben sich drei Bestimmungen der Personalverordnung (Bestimmungen zur Kündigung, Unfallversicherung und Pausen) als revisionsbedürftig erwiesen. Der Stadtrat hat die entsprechenden Änderungen vorgenommen und die teilrevidierte Personalverordnung per sofort in Kraft gesetzt.
Globalbudgetverordnung
Die Bestimmungen der Gemeindeordnung der Stadt Adliswil sehen vor, dass der städtische Haushalt durch den Stadtrat nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung mit Globalbudgets geführt wird. Dieses System erlaubt dem Grossen Gemeinderat eine Steuerung mittels Globalbudget und Leistungsaufträgen. Da das kantonale Gemeindegesetz vorsieht, die Haushaltsführung mit Globalbudget durch einen Gemeindeerlass zu regeln, beantragt der Stadtrat beim Grossen Gemeinderat den Erlass der Globalbudgetverordnung, welche die bisherige Praxis der Budgeterstellung unverändert übernimmt.
Delegierte in der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Entsorgung Zimmerberg
Die Stadt Adliswil wird durch Felix Keller, Ressortvorsteher Bau und Planung sowie Alex Helfenstein, Projektleiter Planung Werke in der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Entsorgung Zimmerberg vertreten. Zusätzlich hat der Stadtrat Stephan Kündig, Ressortleiter Werkbetriebe, per sofort als Delegierter in der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Entsorgung Zimmerberg ernennt.
Kreditabrechnung für die Optimierung und Reorganisation der Lagerflächen sowie die Realisation eines Ausschanks für Vereine auf der Sportanlage Tüfi
Der Stadtrat hat die Abrechnung für die Optimierung und Reorganisation der Lagerflächen sowie die Realisation eines Ausschanks für Vereine auf der Sportanlage Tüfi im Betrag von CHF 93’037.16 genehmigt.
Einbürgerungen
Der Stadtrat hat sieben Einbürgerungen – sechs davon zu Handen des Grossen Gemeinderates – behandelt.
Hier finden Sie die kompletten Beschlüsse.
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