Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe Aufgrund der grossen Wal …
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, bis auf Weiteres ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.
Bitte beachten Sie:
– Keine Feuer im Wald und in Waldesnähe entfachen
– Keine Zigaretten, Zündhölzer oder anderes glühendes Material wegwerfen
– Auch offizielle Feuerstellen und Holzkohlegrills dürfen nicht benutzt werden
– Bei Wind möglichst ganz auf Feuer im Freien verzichten
Gas- und Elektrogrills sind erlaubt, wenn sie sicher, kippsicher und auf feuerfestem Untergrund verwendet werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, damit Wald- und Flurbrände verhindert werden können.
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