Bauprojekt: Chüngengass 6, Richterswil
Angaben zum Projekt
Fassadensanierung, Vers.Nr. 408, ohne Aussteckung
Das Baugrundstück liegt im geschützten Ortsbild von überkommunaler Bedeutung.
Das Gebäude Vers.Nr. 408 ist im kantonalen Inventar der schützenswerten Bauten im Dorfkern aufgeführt.
Grundstück: 6853
Kernzone KA
Ort der Planauflage
Gemeinde Richterswil – Abteilung Planung und Bau
Chüngengass 6
8805 Richterswil
Bauherrschaft
Gemeinde Richterswil
Rechtliche Hinweise
Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 2025-12-24




