Neue rechtliche Grundlagen für die Wasserversorgung und die Siedl …
22. August 2025
Die Stadt Adliswil hat das Wasserversorgungsreglement (WVR) sowie die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) überarbeitet. Neu sollen sich Gebühren sowohl beim Frischwasser wie auch beim Abwasser transparent gemäss dem Verursacherprinzip gestalten – dies bei gleichbleibenden Gebühreneinnahmen.
Das Wasserversorgungsreglement (WVR) regelt im gesamten Gebiet den Umgang mit den Wasserversorgungsanlagen, die Finanzierung der Wasserversorgung und die Beziehungen zwischen der Wasserversorgung Adliswil und ihrer Kundschaft. Die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) regelt die Abwasserentsorgung, den Umgang mit den Abwasseranlagen, die Finanzierung des Entsorgungsbetriebs, die Fördermassnahmen sowie den Gewässerunterhalt.
Das WVR sowie die SEVO wurden überarbeitet und ersetzen veraltete Erlasse aus den Jahren 1974 bzw. 1989. Neu erfolgt die Finanzierung nach dem Verursacherprinzip, mit einer stärkeren Gewichtung der Grundgebühr zur Deckung der Fixkosten. Zudem wird der Regenabwasseranfall berücksichtigt, und die Anschlussgebühren werden transparenter bemessen. Die Gesamterträge aus den Benutzungsgebühren bleiben unverändert. Die neuen Regelungen schaffen eine moderne, rechtssichere Grundlage für Wasser und Abwasser und entsprechen den Vorgaben des Kantons, der Fachverbände sowie den Empfehlungen des Preisüberwachers.
Der Stadtrat hat die überarbeitete Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) und das Wasserversorgungsreglement (WVR) zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Dieser wird als Nächstes darüber befinden. Die beiden überarbeiteten Erlasse wurden bereits letztes Jahr an den Grossen Gemeinderat überwiesen, mussten aber zurückgezogen werden. Eine nachträgliche Prüfung durch das AWEL und die Empfehlungen des Preisüberwachers haben ergeben, dass Anpassungen in der SEVO notwendig sind. Diese sind nun umgesetzt worden.





