Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis …
Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.
Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Als Waldrand wird das Gebiet bis 50 Meter Entfernung zum Wald bezeichnet.
Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Jagd-, Dienst- und Rettungshunde bei der Ausbildung und im Einsatz. Verstösse werden mit einer Ordnungsbusse geahndet. Sämtliche Informationen sind dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen.
DLZ Gesellschaft und Sicherheit
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