Bauprojekt Säumerstrasse 38 und 40
Bauherrschaft:
Stiftung St. Stephanus, Eggrainweg 3, 8803 Rüschlikon
Bauprojekt:
Projektänderung Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit gedeckten Fahrzeugabstellplätzen und Velounterstand, Grundstück Kat. Nr. 5817, Säumerstrasse 38 und 40, Wohnzone W2B
Planauflage:
Die Pläne liegen bei der Abteilung Hochbau/Planung, Pilgerweg 29 (Gemeindehaus, 2. Stock) zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage:
20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG). Baurechtsentscheide sind kostenpflichtig.
Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozess.
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