Vogelgrippe: Aufhebung der Beobachtungsgebiete
Seit Mitte Februar wurden keine weiteren Vögel mehr positiv auf Vogelgrippe getestet. Deshalb wird die Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Beobachtungsgebiet wie vorgesehen per 31. März 2025 wieder aufgehoben. Damit entfallen die geltenden Massnahmen für Geflügelhaltende in Oberrieden. Diese wurden direkt vom kantonalen Veterinäramt Zürich informiert und gebeten, weiterhin den Kontakt ihres Geflügels zu Wildvögeln zu vermeiden und bei verdächtigen Symptomen den Tierarzt oder die Tierärztin zu kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass nach wie vor für Geflügelhaltungen unabhängig von der Anzahl Tiere grundsätzlich eine Registrirungspflicht gilt. Sie kann einfach online erfolgen: Online-Registrierung von Geflügelhaltungen im Kanton Zürich.
Stets aktuelle Informationen zum Thema Vogelgrippe finden sich auf der Website der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich: Informationen des Kantons Zürich zur Vogelgrippe
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