Hundeverabgabung 2025
Die bisherigen Hundehalter erhalten im Februar eine Rechnung für die Hundeverabgabung 2025. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen bzw. Sie melden uns, wenn die Rechnung nicht stimmt oder Sie keinen Hund mehr besitzen.
Neuanmeldungen können Sie während den Schalteröffnungszeiten bei den Einwohnerdiensten oder über den Online-Schalter Horgen Online – Hundekontrolle: Anmeldung vornehmen.
Die Jahresabgabe inkl. Kantonsabgabe beträgt Fr. 130.00.
Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter des Kantons Zürich
Alle Weisungen des Hundegesetzes sind ersichtlich unter www.veta.zh.ch.
Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie unter www.meinheimtier.ch.
Für die verspätete Verabgabung nach dem 31. März 2025 wird ein Zuschlag bei den Gemeindetaxen erhoben. Unterlassung der Verabgabung hat Polizeibusse zur Folge.
Meldepflicht an die Gemeinden
Wie bis anhin sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde zu registrieren und allfällige Mutationen, wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel und Tod eines Hundes, mitzuteilen. Die Gemeinden sind befugt, die erwähnten Änderungen in der Hundedatenbank Amicus direkt vorzunehmen.
Die Gemeinderäte






