Gemeinderat Rüschlikon empfiehlt Ablehnung der Einzelinitiative S …
Am 29. November 2026 stimmen die Rüschliker Stimmberechtigten über die Einzelinitiative von Rudolf Schellenberg ab. Sie verlangt, dass künftig die Gemeindeversammlung über Planungsgeschäfte entscheidet. Der Gemeinderat empfiehlt, die heutige Zuständigkeit der Urne beizubehalten. Dafür sprechen aus Sicht des Gemeinderats insbesondere die breitere Beteiligung, die sorgfältige Prüfung komplexer Vorlagen und das Stimmgeheimnis.
Die Initiative betrifft unter anderem die Bau- und Zonenordnung (BZO). Diese legt fest, wo und was gebaut werden darf, etwa wie hoch Gebäude sein dürfen und welche Nutzungen zulässig sind. Auch der kommunale Richtplan, der Erschliessungsplan sowie Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne wären von der Änderung betroffen.
Komplexe Planungsgeschäfte gehören an die Urne
Planungsgeschäfte prägen die Entwicklung der Gemeinde über Jahre oder Jahrzehnte. Aus Sicht des Gemeinderats sollen solche Entscheide deshalb möglichst breit abgestützt sein. An Urnenabstimmungen nehmen in der Regel mehr Stimmberechtigte teil als an Gemeindeversammlungen. Auch wer am Versammlungsabend verhindert ist, kann mitentscheiden. Die Unterlagen lassen sich in Ruhe prüfen. Zudem gewährleistet die Urnenabstimmung das Stimmgeheimnis. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Planung private Grundstücke und persönliche Interessen berührt.
Änderungsanträge können den Verfahrensabschluss gefährden
Eine BZO oder ein Gestaltungsplan besteht aus aufeinander abgestimmten Vorgaben. Wird eine Bestimmung geändert, kann dies Folgen für andere Teile der Planung haben. Der Gemeinderat sieht deshalb Risiken bei Änderungsanträgen, über die an einer Gemeindeversammlung unmittelbar entschieden werden muss. Ihre baulichen, finanziellen und rechtlichen Auswirkungen lassen sich dort nur begrenzt vertieft prüfen.
Widerspricht eine beschlossene Änderung übergeordnetem Recht, besteht das Risiko, dass der Kanton einzelne Bestimmungen nicht genehmigt oder die gesamte Planung zurückweist. Zusätzliche Abklärungen und weitere Gemeindeversammlungen könnten den Abschluss verzögern. Der Gemeinderat befürchtet zudem, dass gut organisierte und fachlich versierte Interessengruppen bei solchen komplexen Geschäften an einer Versammlung übermässig Einfluss nehmen können.
Weitgehende Mitwirkungsmöglichkeiten sind gewährleistet
Auch bei einer Urnenabstimmung bestehen umfassende Möglichkeiten zur Mitwirkung und Meinungsbildung. Die Unterlagen werden vorgängig öffentlich aufgelegt; während 60 Tagen besteht die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Bei wichtigen Planungsgeschäften, insbesondere bei einer BZO, finden zudem Informations- und Mitwirkungsveranstaltungen statt. Dort können Fragen gestellt und Anregungen eingebracht werden.
Planungsbefugnisse an der Urne sind in der Gemeindeordnung verankert
Für bestimmte Planungsgeschäfte ist die Urne in Rüschlikon bereits seit der Gemeindeordnung von 2009 zuständig. Bei der Totalrevision 2020/21 wurde diese Zuständigkeit beibehalten und auf weitere Planungsinstrumente ausgedehnt. Die neue Gemeindeordnung wurde am 13. Juni 2021 mit 60,53 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Aus Sicht des Gemeinderats besteht kein Anlass, diese Regelung wieder zu ändern.
Die Gemeindeversammlung bleibt für die grosse Mehrheit der kommunalen Geschäfte ein bewährtes Instrument der Mitwirkung. Bei komplexen Planungsgeschäften überwiegen für den Gemeinderat jedoch die Vorteile der Urnenabstimmung. Er empfiehlt deshalb, die Einzelinitiative am 29. November 2026 abzulehnen.







