Stationsstrasse 47 und 49, Umbau Mehrfamilienhäuser, Top Estates …
Bauherrschaft: Top Estates AG, Schöntalstrasse 14, 8004 Zürich
Projektverfasser: Konstantin Architektur AG, Limmattalstrasse 124, 8049 Zürich
Umbau Mehrfamilienhäuser, Vers.Nr. 1021, Kat.Nr. 7433, Stationsstrasse 47 und 49, 8833 Samstagern, (Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung), ohne Aussteckung
Die Pläne liegen bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden gegen eine pauschale Gebühr von Fr. 50.- sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im Amtsblatt bei der Planungs- und Baukommission schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG).
Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.
Planung und Bau Richterswil
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