Bauprojekt: Tobelhof 13, Kat.-Nr. 5951, Adliswil
Angaben zum Projekt
Kann der Gesuchstellerin für die weitergehende Überschreitung der Aunsnützung bei den Mehrfamilienhäusern 13, 15, 17, 19 und 21 und für die neue Überstellung der Waldabstandslinie beim Haus Tobelhof 13 die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäss § 220 PBG in Aussicht gestellt werden?
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Thalwil
Grundstück: 5951
Ort der Planauflage
Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf eAuflageZH (https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/adliswil) digital eingesehen werden. Die Einsichtnahme auf eAuflageZH ist nur während der Auflagefrist möglich. Die Zustellbegehren sind während der Auflagefrist beim entsprechenden Gesuch auf eAuflageZH zu äussern. Die Planeinsicht im Stadthaus Adliswil, Zürichstrasse 10, 8134 Adliswil, wird nicht mehr angeboten.
Bauherrschaft
Rechtliche Hinweise
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine pauschale Gebühr von Fr. 50.– erhoben. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§§ 315, 316 PBG).Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 2026-11-04







