Erneuerungswahl Friedensrichterin/Friedensrichter für die Amtsdau …
Für die Erneuerungswahl werden an der Urne leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt mit den Namen der Personen zugefügt, die innerhalb der vom Gemeinderat veröffentlichten Frist zur Wahl vorgeschlagen worden sind.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens Dienstag, 24. November 2026, 16.30 Uhr, beim Gemeinderat, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil, eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Thalwil hat.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind unter thalwil.ch/wahlen > Abstimmung 28. Februar 2027 abrufbar oder können bei der Gemeinderatskanzlei im Gemeindehaus an der Alten Landstrasse 112 in Thalwil bezogen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der vorgenannten Frist im amtlichen Publikationsorgan (ePublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.), unter thalwil.ch veröffentlicht.
Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Anschliessend werden die definitiven Wahlvorschläge amtlich publiziert.
Der erste Wahlgang erfolgt am Sonntag, 28. Februar 2027. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 06. Juni 2027, statt.
Gemeinderat






